Informationen zur Behandlung in meiner Praxis
Ich freue mich auf Ihren Besuch in meiner Praxis in Homburg (Saarland). Damit ich mir genug Zeit für Sie nehmen kann, sind Behandlungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Praxis in Homburg (Saarland)
Elke Pätzold
Heilpraktikerin - Krankenschwester
Schmerztherapie - Pohltherapie - Bewegungstherapie
Kaiserstraße 28
In meiner Praxis ist viel Raum für Sie und Ihre Reise zu mehr Lebensqualität.
Anfahrt
Die Praxis liegt im Homburg Stadtmitte.
Direkt gegenüber befindet sich die Bushaltestelle „Scheffelplatz“ und der Parkplatz „am Finanzamt“.
Homburg ist aus den umliegenden Städten (Bexbach, Waldmohr, Neunkirchen, Landstuhl, Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens, St. Ingbert, Saarbrücken) gut zu erreichen.
Ich wünsche eine gute Fahrt!
Google Maps Standort
Hinweis
Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben, lassen Sie diese fachärztlich abklären.
Honorar und Behandlungsdauer
Mein Honorar für die Behandlung berechnet sich nach Zeitaufwand. Ich berechne für jede Behandlungseinheit (50 min) eine Vergütung in Höhe von 90 €. Bitte beachten Sie, dass der Ersttermin 75 min dauert und das Honorar entsprechend 135 € beträgt. Das Honorar ist jeweils am Ende der Einheit in bar zu entrichten.
Hinweis zum Honorar
Heilpraktiker nehmen generell nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Das heißt für Sie als gesetzlich Versicherter, dass Sie meine Honorare selbst zu tragen haben. Gerne stelle ich Ihnen eine Gesamtrechnung aus, um die Kosten am Jahresende bei der Steuererklärung geltend machen zu können. Sind Sie privat versichert oder verfügen Sie über eine Zusatzversicherung, ist es möglich, dass Sie einen (teilweisen) Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung haben. In diesem Fall erstelle ich Ihnen eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Ich weise Sie darauf hin, dass durch Privat- oder Zusatzversicherungen meist nicht die gesamten Kosten erstattet werden, sondern in der Regel nur ein gewisser Prozentsatz oder maximaler Jahresbetrag. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Inanspruchnahme meiner Dienste nach der Erstattungsfähigkeit erkundigen.
